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Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur Angaben zu Art und Dauer) und qualifizierten (Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal bei Siegen.
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Hinzugefügt am 11.01.2012 - 02:59:09 vom 1963wolrei - 19 Benutzer
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Kategorie: Internet
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/
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Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Ware nicht beim Verbraucher ankommt. Wird die Ware auf dem Versandweg gestohlen oder zerstört, so muss der Unternehmer kostenfrei noch einmal liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. bei dem Internetauktionshaus eBay) trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß an den Käufer versandt hat (z.B. Nachweis der Postversendung). Die Rechtsanwälte Kotz beraten bei Problemen mit Internetkaufverträgen.
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internetrecht abmahnung verbraucherrechte urheberrechtsabmahnung ebay-kauf
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Hinzugefügt am 10.01.2012 - 19:21:39 vom 1982schumannandrea - 14 Benutzer
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Kategorie: Internet
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http://www.internetrechtsiegen.de/
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