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Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur Angaben zu Art und Dauer) und qualifizierten (Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal bei Siegen.
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arbeitsrecht siegen weihnachtsgeld abfindung kündigungsschutzklage urlaubsgeld
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Hinzugefügt am 10.01.2012 - 19:35:20 vom pete1976hess - 19 Benutzer
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Kategorie: Internet
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/
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